
Familienbetrieb ja oder nein - Die Weitergabe von Unternehmen hat nicht nur steuerliche Hintergründe
Irgendwann steht jeder erfolgreiche Unternehmer vor der Frage, was mit dem Unternehmen erfolgen soll, wenn er oder sie nicht mehr selbst in der Lage ist, das Unternehmen zu führen. Genau genommen kommen für die Weitergabe 3 grundsätzliche Varianten in Frage:
1. Der Verkauf des Unternehmens
2. Die Weitergabe an die kommende Generation
3. Die Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, jeder Schritt muss wohl überlegt und begleitet werden.
Der Verkauf eines Unternehmens in einer Phase, in der das Unternehmen gut dasteht, sichert meist einen guten Ertrag. Doch nicht jedes gut eingeführte und prosperierende Unternehmen lässt sich auch gut verkaufen. In vielen Regionen Deutschlands fehlt es an geeigneten Käufern mit Fachkenntnis und dem entsprechenden Unternehmergeist.
Trauriger Normalfall ist leider, dass Unternehmer es versäumen, rechtzeitig für ihre Nachfolge zu sorgen und sterben. Obwohl das Unternehmen dann an die kommende Generation fällt (wo es eigentlich sowieso hin sollte), ist die wirtschaftliche Folge des Übergangs meist verheerend.
Achtung: Das Lebenswerk ist in Gefahr
Eigentlich kann man sagen, dass jetzt die Probleme so richtig anfangen. Nicht nur Überforderung der Erben, sondern auch schlichte Unkenntnis des Marktes und der Anforderungen an die Leitung und Lenkung des Unternehmens mit all den kleinen und großen Problemen, die täglich immer wieder anfallen, dazu kommen sich gegenseitig blockierende Erben, die jeweils eigene Interessen durchsetzen wollen; all das verhindert, dass die Richtigen die richtigen Entscheidungen treffen können. Die Folge: Das Unternehmen wird in Rekordzeit in Grund und Boden gewirtschaftet. Lebenswerk des Unternehmers und Erbe – beides futsch.
Doch wer umsichtig ist, sich ein wenig Zeit nimmt, kann eine Lösung finden. Es gilt, nicht nur für den im Alter ohnehin zu erwartenden Tod allgemein, sondern auch für den Fall eines plötzlichen Todes vorzusorgen und in beiden Fällen einen Weg zu finden, der die Weiterführung oder den geplanten Verkauf des Unternehmen, je nach Planung, sichert. Hierzu sollten Sie sich beraten lassen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche individuellen Lösungen hier machbar und ratsam sind. Es lohnt sich.
Auch die Weitergabe an die kommenden Generationen will geplant sein. Die Zahl der über Generationen gewachsenen Familienbetriebe ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Doch müssen hier einige Besonderheiten beachtet werden. Besonders die Existenz von mehr als nur einem Erben stellt einige Anforderungen an mögliche Lösungswege.
Umwandeln und Absichern - eine interessante Möglichkeit
Die 3. hier erwähnte Möglichkeit, die Umwandlung des Unternehmens, ist die Königsdisziplin unter den Nachfolgeregelungen, weil hier ein Zusammenspiel mehrerer Rechtsgebiete erfolgen muss. Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, aber auch Sozialrecht gehen hier Hand in Hand. Grundsätzlich werden hier die Weichen gestellt für ein Unternehmen, dass unter der Kontrolle späterer Erben steht, doch fachlich weitgehend unabhängig bleibt und damit sicherstellt, weiterhin am Markt Gewinne erwirtschaftet.
Besonders die Umwandlung eines Unternehmens in die Rechtsform einer GmbH, in eine Aktiengesellschaft oder eine der zahlreichen Mischformen aus Kapital- und Personengesellschaft kann den Weg für eine sichere Weiterführung bei gleichzeitiger Absicherung der Erben ohne einen existenzbedrohenden Erbstreit ebnen. Auch andere gesellschaftsrechtliche Formen können geeignet sein, aber das kann erst eine Prüfung der jeweiligen Situation ergeben.
Regelung der Unternehmensnachfolge
Steuerliche Anreize bei Weiterführung ererbter Unternehmen wieder auf der Kippe
Das Reformwerk, das die Weiterführung von Unternehmen steuerlich belohnen sollte, war gut gemeint. Zumindest war das die Meinung von Bundestag und Bundesrat, die das Gesetz 2009 auf den Weg gebracht haben und seither Anwendung in den Gerichten fand. Nun hat das Bundesfinanzhof die weitere Anwendung der Rechtsnorm beanstandet und zur erneuten Prüfung vorgelegt. Der Grund: Die unterschiedliche Anwendung der Besteuerung ist verfassungswidrig, da diese gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Wir können verstehen, dass das Grundgesetz einzuhalten ist. Nicht verstehen können wir, dass kein besserer Weg gefunden wurde, um die Weiterführung von Unternehmen nach dem Erbfall zu ermöglichen. Aus Erfahrung wissen wir, dass bei der Übernahme eines Unternehmens eine ganze Reihe von Problemen auftritt und es daher nicht leicht ist, die erste Zeit nach dem Erbantritt wirtschaftlich zu überstehen. Dazu kommt, dass das Unternehmen nicht einfach nur übernommen und weitergeführt wird, sondern durch die demnächst wieder anfallenden Erbschaftssteuern zudem auch noch belastet wird. Politik im Sinne der Schaffung oder des Erhalts von Arbeitsplätzen sieht anders aus. In diesen Zeiten in die Fußstapfen eines erfolgreichen Unternehmers zu treten, erfordert schon einigen Mut. Nicht umsonst fehlt es diesem Land an Nachfolgern im Unternehmenssektor, die die Risiken und Wagnisse des Unternehmertums auf sich nehmen.
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